Geschlossene Immobilien- und Mischfonds

Ein Riesengeschäft - nur nicht für die Anleger?

Besonders seit den 90er Jahren wurden unzählige geschlossene Immobilienfonds aufgelegt. Ziel war es regelmäßig auch den Anlegern, die sich den Erwerb einer eigenen Immobilie nicht leisten konnten, eine „Immobilie“ als Kapitalanlage anzudrehen.

Erst viel zu spät merkten die Anleger, dass sie nicht etwa Miteigentümer einer Immobilie geworden sind, sondern hochriskante Gesellschaftsbeteiligungen erworben hatten. Die versprochenen Renditen und Wertsteigerungen waren oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt waren. Die vorgetäuschte Sicherheit mit Mietgarantien, Rückkaufsverpflichtungen und einem funktionierenden Zweitmarkt entpuppten sich häufig als hohle Phrasen.

Der Phantasie zur Entwicklung immer neuer Formen von Fonds waren keine Grenzen gesetzt. Das Ergebnis war jedoch fast immer das Gleiche:
Verluste bis hin zum Totalverlust! Verdient haben hier alle, außer die Anleger.

Dank Kanzleien wie Grossmann & Haas mussten sich die deutschen Gerichte mit einer Vielzahl von Klagen geschädigter Anleger befassen. Aufgrund unserer Hartnäckigkeit konnten in vielen Bereichen Ansprüche von Anlegern geschlossener Immobilien- und Mischfonds durchgesetzt werden.