DANKE BGH!!! - Volkswagen muss Schadenersatz leisten

Mit seiner Entscheidung vom 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshof endlich für Klarheit gesorgt. Die Käufer des vom Abgasskandal betroffenen Motors EA 189 wurden von VW AG arglistig und sittenwidrig getäuscht, so der BGH. Demnach stehen den Käufern Schadenersatzansprüche gegen die VW AG zu. Dies sind sehr gute Nachrichten für die von uns vertretenen Mandanten.

Hervorheben möchten wir folgende Punkte:

  • Es ist egal, ob ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen erworben wurde.
  • Es ist egal, ob das Update aufgespielt wurde oder nicht.
  • Das Fahrzeug kann zurückgegeben werden. Der Kaufpreis ist abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzuzahlen.

Leider liegt das Urteil noch nicht im Volltext vor. Eine abschließende Bewertung des Urteils ist daher noch nicht möglich.

Auch stehen noch weitere Verhandlungen vor dem BGH an. Hier geht es insbesondere um die Frage, ob auch Käufern, die das Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 erworben haben, Schadenersatzansprüche zustehen. Weiter hat der BGH noch darüber zu entscheiden, ob die Käufer eine Verzinsung des Kaufpreises von VW verlangen können.

Es sind also leider nach wie vor nicht alle Fragen geklärt.

Wie geht es jetzt weiter?

VW hat bereits angekündigt, den vom Urteil betroffenen Käufern ein Vergleichsangebot unterbreiten zu wollen. Allerdings sollen Käufer, die das Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals erworben haben, hier zunächst außen vor bleiben.

ACHTUNG: Das Urteil des BGH vom 25.05.2020 betrifft nur den Motor EA 189. Auf alle anderen Motoren hat das Urteil zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.

Wir werden die weitere Entwicklung verfolgen und sie selbstverständlich fortlaufend informieren.

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